Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma InnCoa GmbH (InnCoa) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten sie als angenommen. Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
§2 Vertragsabschluss
Aufträge und Annahme bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ausnahmsweise reicht bei Eilaufträgen die telefonische Bestätigung aus.
§3 Liefer- und Leistungszeit
Die von der Firma InnCoa genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören u. a. Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Schwierigkeiten beim Transport sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma InnCoa, Lieferungen und Leistungen hinauszuschieben. Nach 3 Wochen und angemessener Nachfristsetzung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
§4 Unterauftragvergabe
Das Laboratorium behält sich vor, gewisse Untersuchungen im Unterauftrag zu vergeben.
§5 Probenaufbewahrung
Die Dauer der Probenaufbewahrung beträgt sechs Monate nach Datum des Probeneinganges. Als Probe gilt das geprüfte Musterstück (z. B. geprüfte Zugprobe, Analysenprobe, Mikroschliff). Große Werkstückreste werden je nach Platzbedarf kurzfristig entsorgt. Probenrückforderungen müssen mit der Bestellung schriftlich mitgeteilt werden. Der Versand erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Für Proben die auf dem Versandweg (Brief- oder Paketpost) verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
§6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge wird die Analyse kostenlos wiederholt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
§7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn die Firma InnCoa über den gesamten Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma InnCoa berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu berechnen.
Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder Verzug kann Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, es sein denn, Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig. Tritt der Auftraggeber nach (auch telefonischer) Beauftragung vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertige Analyse nicht ab, so hat er den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50% des Auftragswertes (mindestens jedoch 200,- €) gilt hiermit – unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers – als vereinbart.
§8 Haftung
InnCoa haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden hinsichtlich des vertragstypisch voraussehbaren Schadens, erstens in den Fällen einer zwingenden Haftung nach Produkthaftungsgesetz, zweitens beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bewirken soll, den Auftraggeber gegen Schäden die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstehen, abzusichern und drittens bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
Die Haftung ist immer auf die Höhe des Netto-Auftragswertes begrenzt.
Sämtliche Ansprüche gegen InnCoa, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren ein Jahr nach Lieferung/Erbringung der Leistung, bei Mangelfolgeschäden nach zwei Jahren.
§9 Urheberrecht
Verbreitung und Veröffentlichung der Analyse bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma InnCoa GmbH.
§10 Beratung
Jede Beratung erfolgt unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Beachtung von Schutzrechten Dritter.
§11 Geheimhaltung
InnCoa verpflichtet sich erhaltene oder gewonnene Informationen, die nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind, werden vertraulich behandelt.
§12 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Geschäftssitz von InnCoa ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§13 Eigentumsvorbehalt
Bei einer Lieferung von Ware bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§14 Datenverarbeitung
InnCoa ist berechtigt die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erlangten Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Stand 10/2018
InnCoa GmbH